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Örtliche Situation

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Personenkreis der Bewohner

Im Martinshof werden Seelenpflege-bedürftige, volljährige Menschen unabhängig von Art und Grad ihrer Behinderung betreut. In der Regel handelt es sich dabei um Menschen mit eher geistigen Behinderungen.
Einer gemeinsamen Entscheidung zur Vereinbarung eines dauerhaften Werkstattvertrages soll ein kennen lernen in Form einer auf längstens drei Wochen umfassenden Probearbeit in den Werkstätten des Martinshofes vorausgehen.


Die Aufnahme erfolgt unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten der Einrichtung. Die Aufnahme muss von der örtlichen Agentur für Arbeit begleitet und befürwortet werden.


Man wird immer finden,
dass diejenigen,
die wirklich wissen,
die bescheidensten Menschen sind.
(R. Steiner)